Der Einsatzstock NEX-Walker N16“ darf ausschließlich gemäß den Bedienungsvorschriften verwendet werden und nicht zu rechtswidrigen Zwecken verwendet noch zweckentfremdet werden.
NEX-Baton Einsatzstöcke gelten in der Bundesrepublik Deutschland als Waffen gemäß §1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a WaffG (tragbarer Gegenstand) und unterliegen dem Führverbot gemäß §42a Abs. 1 Nr. 2 WaffG i.V.m. Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr.1.1 (Hieb- und Stoßwaffe).
Das Führen auf Veranstaltungen ist nach § 42 Abs. 1 WaffG ebenfalls verboten.
Der Teleskopschlagstock muss in einem geschlossenen Behältnis transportiert und gegen den Zugriff Unbefugter gesichert werden.
Dieser Hinweis ersetzt nicht die eigene Verantwortung und Sorgfalt.
Wir und die Firma Nextorch übernehmen keine Haftung für eventuelle Schäden, die durch den unsachgemäßen und/oder zweckentfremdeten Gebrauch verursacht worden sind.
Bitte informieren Sie Sich stets über das aktuelle Waffengesetz